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gap (engl.) [gæp]: Lücke. Wenn ein geleastes oder finanziertes Fahrzeug gestohlen wird oder einen Totalschaden erleidet, kann der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs von der bestehenden Restforderung aus dem Vertrag abweichen. Der Leasing- oder Darlehensnehmer muss dann eine Restzahlung leisten. Die Differenz zwischen beiden Werten wird GAP genannt.
GAP-VERSICHERUNG - FINANZIELLER SCHUTZ FÜR IHR FAHRZEUG
Was tun, wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wird oder einen Totalschaden erleidet?
Oft wird dann ein finanzieller Ausgleich fällig, weil der Wiederbeschaffungswert
des Fahrzeugs von der Restforderung aus dem Leasing- oder Darlehensvertrag
abweicht. Dieser Ausgleich wird nur selten von dem gegnerischen Haftpflicht-
oder eigenen Kaskoversicherer übernommen.
DIE GAP-VERSICHERUNG LEISTET 20% MEHR!
Unsere GAP-Versicherung gibt Ihnen die Sicherheit, diese Lücke zu schließen. Egal,
ob Sie Ihr Fahrzeug beruflich oder privat nutzen. Sie erhalten zusätzlich zur
üblichen Entschädigung des eigenen Kasko- oder des gegnerischen
Haftpflicht-Versicherers pauschal 20 % des Wiederbeschaffungswertes zum
Schadenzeitpunkt*. Sogar dann, wenn gar keine Restforderung mehr besteht!
| IHR GAP-VORTEIL AM BEISPIEL LEASING | |
|---|---|
| Fahrzeugneupreis | 15.000 EUR |
| Wiederbeschaffungswert | 12.000 EUR |
| Restforderung aus Leasingvertrag | - 13.000 EUR |
| Differenz = GAP | - 1.000 EUR |
| Leistung GAP-Versicherung = 20 % des Wiederbeschaffungswertes |
2.400 EUR |
| Monatlicher Versicherungsbeitrag | 9,23 EUR |
* Bei Leasing auf Nettobasis und bei Finanzierung auf Bruttobasis.
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erstellt Ihnen gerne Ihr NISSAN Partner direkt in Ihrer Nähe.


