NISSAN BANK / GAP-Versicherung

Die GAP-Versicherung

gap (engl.) [gæp]: Lücke. Wenn ein geleastes oder finanziertes Fahrzeug gestohlen wird oder einen Totalschaden erleidet, kann der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs von der bestehenden Restforderung aus dem Vertrag abweichen. Der Leasing- oder Darlehensnehmer muss dann eine Restzahlung leisten. Die Differenz zwischen beiden Werten wird GAP genannt.

GAP-VERSICHERUNG - FINANZIELLER SCHUTZ FÜR IHR FAHRZEUG
Was tun, wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wird oder einen Totalschaden erleidet?
Oft wird dann ein finanzieller Ausgleich fällig, weil der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs von der Restforderung aus dem Leasing- oder Darlehensvertrag abweicht. Dieser Ausgleich wird nur selten von dem gegnerischen Haftpflicht- oder eigenen Kaskoversicherer übernommen.

DIE GAP-VERSICHERUNG LEISTET 20% MEHR!
Unsere GAP-Versicherung gibt Ihnen die Sicherheit, diese Lücke zu schließen. Egal, ob Sie Ihr Fahrzeug beruflich oder privat nutzen. Sie erhalten zusätzlich zur üblichen Entschädigung des eigenen Kasko- oder des gegnerischen Haftpflicht-Versicherers pauschal 20 % des Wiederbeschaffungswertes zum Schadenzeitpunkt*. Sogar dann, wenn gar keine Restforderung mehr besteht!

IHR GAP-VORTEIL AM BEISPIEL LEASING
Fahrzeugneupreis 15.000 EUR
Wiederbeschaffungswert 12.000 EUR
Restforderung aus Leasingvertrag - 13.000 EUR
Differenz = GAP - 1.000 EUR
Leistung GAP-Versicherung
= 20 % des Wiederbeschaffungswertes
2.400 EUR
Monatlicher Versicherungsbeitrag 9,23 EUR

* Bei Leasing auf Nettobasis und bei Finanzierung auf Bruttobasis.

Ihr persönliches Angebot
erstellt Ihnen gerne Ihr NISSAN Partner direkt in Ihrer Nähe.