NISSAN BANK / Kfz-Haftpflichtversicherung

Das können wir Ihnen aber versichern: Kfz-Haftpflichtversicherung
Vorab: Als Fahrzeughalter sind Sie in Deutschland verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug abzuschließen. Sie sichert im Schadenfall dem Verkehrsopfer einen entsprechenden Schadenersatz.

Gerade bei einer Auto-Versicherung kommt es auf einen zuverlässigen, vertrauensvollen und schnell handelnden Partner an.
Im Rahmen der Kfz-Haftpflicht werden unbürokratisch durch Sie verursachte Schäden an anderen Verkehrsteilnehmern übernommen. Sollten Sie konfrontiert werden mit unbegründeten Schäden, werden diese selbstverständlich für Sie abgewehrt.

Wichtig!
Ihr NISSAN Partner informiert Sie gerne über attraktive Beitragsnachlässe. Sprechen Sie ihn direkt darauf an.
Wir wünschen Ihnen immer eine: Gute und sichere Fahrt!

Statusbezogene Informationen (§11 VersVermV):

Hauptsitz: NISSAN Versicherungs-Service, Geschäftsbereich der RCI Versicherungs-Service GmbH, Jagenbergstr. 1, 41468 Neuss

Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Aufsichtsbehörde: IHK Mittlerer Niederrhein (IHK Neuss), Friedrichstrasse 40, 41460 Neuss, Telefon 02131 / 9268-0, www.mittlerer-niederrhein.ihk.de
Versicherungsvermittlerregister (www.vermittlerregister.info):
Registrierungs-Nr.: D-8TMH-Z7QLD-65
Mitglied der IHK Mittlerer Niederrhein (IHK Neuss) , Friedrichstrasse 40, 41460 Neuss
Berufsbezeichnung: Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34d Abs.1 Gewerbeordnung (GewO); Bundesrepublik Deutschland
Schlichtungsstelle: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin
Berufsrechtliche Regelungen:
- § 34d Gewerbeordnung (ggf. § 34e Gewerbeordnung)
- §§ 59-68 VVG
- VersVermV
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebene Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.