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Hilfe bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und im Todesfall
Falls Ihre Pläne und Entscheidungen einmal vom Schicksal durchkreuzt werden, bewahrt Sie die Restschuldversicherung für Finanzierung bzw. Restratenversicheung für Leasing vor zusätzlichen finanziellen Engpässen.
Im Fall einer andauernden Arbeitsunfähigkeit werden Ihre monatlichen Raten während der
Laufzeit Ihres Finanzierungs- bzw. Leasingvertrages so lange für Sie gezahlt, bis Sie
wieder genesen sind. Im Todesfall werden alle noch zu zahlenden Raten übernommen.
Bei Finanzierungen geht das Fahrzeug in das Eigentum Ihrer Erben über.
Sollten Sie bei Finanzierungsbeginn zwischen 18 und 55 Jahre alt sein, ist zudem
das Risiko der Arbeitslosigkeit für 24 Monate abgesichert, und Sie erhalten
für bis zu 12 Monate Ihre Finanzierungsraten.
Fahren Sie und Ihre Familie gut abgesichert in die Zukunft.
Statusbezogene Informationen (§11 VersVermV):
Hauptsitz: NISSAN Versicherungs-Service, Geschäftsbereich der RCI Versicherungs-Service GmbH, Jagenbergstr. 1, 41468 Neuss
Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Aufsichtsbehörde: IHK Mittlerer Niederrhein (IHK Neuss),
Friedrichstrasse 40, 41460 Neuss, Telefon 02131 / 9268-0,
www.mittlerer-niederrhein.ihk.de
Versicherungsvermittlerregister (www.vermittlerregister.info):
Registrierungs-Nr.: D-8TMH-Z7QLD-65
Mitglied der IHK Mittlerer Niederrhein (IHK Neuss) , Friedrichstrasse 40, 41460 Neuss
Berufsbezeichnung: Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34d Abs.1 Gewerbeordnung (GewO);
Bundesrepublik Deutschland
Schlichtungsstelle: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin
Berufsrechtliche Regelungen:
- § 34d Gewerbeordnung (ggf. § 34e Gewerbeordnung)
- §§ 59-68 VVG
- VersVermV
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der
Justiz und von der juris GmbH betriebene Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.


