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Aufgrund der COVID-19-Pandemie habe ich Einnahmeausfälle, die dazu führen, dass die weitere Erbringung von Rückzahlungs-, Zins- oder Tilgungsleistungen aus dem Darlehensvertrag meinen angemessenen Lebensunterhalt oder den angemessenen Lebensunterhalt von Personen, welchen ggü. ich zum Unterhalt verpflichtet bin, gefährden würden.
Daher habe ich mich entschlossen, die vom Gesetzgeber eingeräumte Möglichkeit zur kostenfreien Stundung gemäß dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie in Anspruch zu nehmen. Diese Möglichkeit besteht für Raten fällig zwischen dem Zeitraum vom 01.04.2020 bis 30.06.2020. Ein Anspruch auf Stornierung bereits gezahlter Raten besteht nicht.
Die jeweilige Fälligkeit der gestundeten Raten wird um die Anzahl der gestundeten Raten in Monaten verschoben. Die Vertragslaufzeit des in unserem Haus geführten Darlehens verlängert sich entsprechend um die Anzahl der gestundeten Raten.
Sollten Sie keine Verlängerung des Vertrages wünschen oder eine Stundung in geringerem Umfang benötigen, teilen Sie uns bitte Ihren Wunsch sowie den Vorschlag zur Rückzahlung innerhalb der Vertragslaufzeit mit.
Sobald die Bearbeitung Ihres Antrages erfolgt ist, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen kann. Vielen Dank.
Hiermit erkläre ich mich nach Kenntnisnahme der Informationen zum Datenschutz nach Artikel 13 DSGVO mit der Übermittlung und Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten für den oben genannten Zweck einverstanden.